Der „Generationenvertrag“ gerät ins Wanken, die „Alterspyramide“ ist auf den Kopf gestellt, die Vergreisung in unserer Gesellschaft nimmt immer mehr zu: Folge der Tatsache, dass die Menschen zunehmend älter werden. Mit dem Erreichen eines hohen Lebensalters mehrt sich jedoch die Folge, dass zahlreiche ältere Menschen aufgrund einer psychischen Krankheit oder Behinderung oder aufgrund Altersverwirrtheit nicht mehr über ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten selbst entscheiden können. Jeder, der nicht privat mit einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungs- oder Patientenverfügung vorsorgt, riskiert, dass Dritte über sein Schicksal, über sein Leben und sein Sterben gegen oder ohne seinen Willen entscheiden. Dem gegenüber ermöglicht die Vorsorgevollmacht nebst Patienten- und Betreuungsverfügung ein großes Stück Autonomie und Selbstbestimmung, da mit diesen Instrumenten alle erforderlichen Angelegenheiten und insbesondere die persönliche Lebensgestaltung selbst geregelt werden kann. Der Referent erläutert die verschiedenen tatsächlichen und rechtlichen Handlungsmöglichkeiten. Den Teilnehmern werden entsprechende Musterschreiben zur Verfügung gestellt.
Termin: Montag, 3. April, 19.30 Uhr in der Südschule.
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