Nach polizeilicher Erfahrung werden vor allem immer wieder ältere Menschen Opfer von Betrügern. So auch jetzt ein 84jähriger St. Ingberter, der sich Ende März 2013 in einem Telefonat zur Teilnahme an einer Lotterie hatte bewegen lassen.
Dabei erklärte ihm der Anrufer, dass sein Jahresabonnement automatisch beendet würde und er nicht extra eine schriftliche Kündigung einreichen müsste. Aber schon ab Ende Juni erhielt er mehrere Telefonanrufe, in denen ihm nicht nur weitere Lotterieangebote unterbreitet wurden, sondern man ihn darauf hinwies, dass er seinen Vertrag doch persönlich kündigen müsse, was dem St. Ingberter schon ziemlich komisch vorkam.
Zuletzt erhielt er einen Anruf eines angeblichen „Andreas Stein“, angeblich „Mitarbeiter vom Amtsgericht Hamburg“, der von ihm unter Nennung einer „Referenznummer“ nun etwas ganz merkwürdiges verlangte.
Der „Andreas Stein“ erklärte ihm nämlich, er solle zur rechtskräftigen Auflösung des Lotterievertrages per Nachnahme von jeweils 200 Euro 2 Briefe in Empfang nehmen.
Als der Postbote bei dem alten Mann erschien und einen Brief aushändigte, zahlte der anstandslos dafür die geforderten 200 Euro, öffnete und las den Brief und stellte sofort einige inhaltliche Ungereimtheiten fest.
Kurz danach wurde ihm angekündigt, er könne nun den zweiten avisierten Brief auf dem Postamt gegen erneute Zahlung von 200 Euro abholen, was er allerdings nicht mehr tat.
Aus seinen ersten Zweifeln wurde jetzt ein Betrugsverdacht und er erstattete Strafanzeige.
Ermittlungen der Polizei in St. Ingbert haben bislang ergeben, daß der Brief tatsächlich nicht von einer seriösen Lotterieagentur stammt und die 200 Euro letztendlich auf das Bankkonto eines mußmaßlichen Betrügers aus Kassel gutgeschrieben wurden.
Weiter wurde bekannt, daß der mutmaßliche Betrüger aus Kassel mit der geschilderten Masche bundesweit aktiv war.
Weitere mögliche Geschädigte sollten daher bei ihren Polizeidienststellen Anzeige erstatten.
Im Zusammenhang mit Betrugsdelikten ruft die Polizei zuallererst dazu auf , in Zweifelsfällen keine Zahlungen in bar, per Überweisung oder auf elektronischem Weg zu leisten.
Vielmehr gilt es Ruhe zu bewahren, logisch zu denken und sich Rat einzuholen.
PM: Steinbach, Kriminalhauptkommissar
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