Die in den Medien jüngst publizierte Meldung, dass mehr als ein Drittel der zugewiesenen Bundesmittel aus dem Topf „Bildung und Teilhabe“ nicht ausgeschöpft wurden, trifft zumindest für den Saarpfalz-Kreis nicht zu. „Bei uns wurden alle vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel bis auf den letzten Cent – sogar leicht darüber hinaus – verausgabt“, unterstreicht der zuständige Amtsleiter Hansotto Schulz von der Kreisverwaltung.
Auch wenn das Bildungs- und Teilhabegesetz durchaus mit einigen bürokratischen Hürden sowohl für Hilfebedürftige als auch für Verwaltungssachbearbeiter verbunden sei, halten er und Verwaltungschef Landrat Clemens Lindemann das Hilfepaket vom Grundsatz her für äußerst positiv.
Lindemann: „Die Kreisverwaltung hat sich der Herausforderung gestellt, ihre Kunden umfassend beraten und bei der Antragstellung unterstützt. Diese hat wesentlich zu der überaus positiven Bilanz im Saarpfalz-Kreis beigetragen.“
Alleine im Bereich „Mittagessen an Schulen und in Kindertagesstätten“ sind 1 400 Anträge positiv beschieden worden, das heißt 1 400 Kinder aus hilfebedürftigen Familien bekommen für eine geringe Eigenbeteiligung (1 Euro) eine Mahlzeit. An Vereinsbeiträgen wurden insgesamt 570 Bewilligungsbescheide erteilt. Für Ausflüge und Klassenfahrten wurde 550mal die Kosten übernommen.
Auch die Lernförderung, die im Saarpfalz-Kreis bereits von 190 Kindern in Anspruch genommen wird, ist – trotz des komplizierten Verwaltungsverfahrens – ein wichtiger Teil des Bildungs- und Teilhabeangebots.
Hansotto Schulz abschließend: „Diese Zahlen und die damit erzielte Wirkung muß man positiv und als guter Integrationsbeitrag für Kinder von bedürftigen Eltern bewerten. Auch die Antragsquote im Saarpfalz-Kreis von fast 75 Prozent sprechen für das Gesetz.“
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