Strengere Maskenregeln, Notbetrieb in Schulen, Einzelhandel geschlossen. Ausgenommen von den Schließungen im Handel sind Lebensmittelhandel, auch Getränkemärkte und Wochenmärkte deren Warenangebot den zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht, Direktvermarkter von Lebensmitteln,
Abhol- und Lieferdienste, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte, Banken und Sparkassen, Apotheken, Drogeriemärkte und Sanitätshäuser, Reformhäuser, Optiker und Hörgeräteakustiker, Post und sonstige Annahmestellen des Versandhandels, Tankstellen, Raststätten, Reinigungen und Waschsalons, Zeitungskioske, Zeitungsverkaufsstellen, Babyfachmärkte, Weihnachtsbaumverkauf, Werkstatt und Reparaturannahmen, Heilmittelerbringer und Gesundheitsberufe, Großhandel und karitative Einrichtungen.
Die umfangreiche Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 15. Dezember 2020 ist online
Zum Überblick hier das Inhaltsverzeichnis:
Artikel 1 Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus
- § 1 Absonderung für Ein- und Rückreisende; Beobachtung
- § 2 Ausnahmen
- § 3 Verkürzung der Absonderungsdauer
- § 4 Zuständige Behörden
- § 5 Ordnungswidrigkeiten
- § 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Artikel 2 Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP)
- § 1 Grundsatz der Abstandswahrung
- § 2 Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
- § 3 Kontaktnachverfolgung
- § 4 Betretungsbeschränkungen
- § 5 Hygienekonzepte
- § 6 Kontaktbeschränkungen
- § 7 Betriebsuntersagungen und -beschränkungen sowie Schließung von Einrichtungen
- § 8 Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
- § 9 Einrichtungen zur Pflege, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Krankenhäuser
- § 10 Hochschulen, Berufsakademien und wissenschaftliche Forschungseinrichtungen; Staatliche Prüfungen, Ausbildungsgänge sowie Fortbildungen
- § 11 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- § 12 Zuständige Behörden
- § 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Artikel 3 Verordnung zum Schulbetrieb und zum Betrieb sonstiger Bildungseinrichtungen sowie zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen während der Corona-Pandemie
- Kapitel 1 Schulbetrieb und Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindergroßtagespflegestellen und heilpädagogischen Tagesstätten während der Corona-Pandemie
- Kapitel 2 Pflegeschulen und Schulen für Gesundheitsfachberufe
- Kapitel 3 Öffentliche und private Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich
- Kapitel 4 Dienstleister, die Eingliederungen in Arbeit erbringen
- Kapitel 5 Musik-, Kunst- und Schauspielschulen
- Kapitel 6 Ordnungswidrigkeiten
Artikel 4 Inkrafttreten
Kommentare
Zu diesem Artikel wurden noch keine Kommentare abgegeben.