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Foto-, Film-, und Tonaufzeichnungsverbot durch Privatpersonen in öffentlichen Sitzungen

In der Stadtratssitzung des St. Ingbert Rates am Donnerstagabend, 23.03.2023, fertigte ein Besucher von der Besuchertribüne aus Fotos während der Sitzung an. Eine entsprechende Erlaubnis der Sitzungsleitung lag nicht vor.

Daraufhin machte der Sitzungsleiter den Besucher auf das Film- und Fotografierverbot aufmerksam und forderte ihn auf die Aufnahmen umgehend zu löschen. Im Anschluss zeigte der „Fotograf“ sein Handy zwei Mitarbeitern der Verwaltung vor und bestätigte somit, dass keine Fotos mehr auf dem Handy aus der Sitzung vorhanden sind. Des Weiteren wurde er bzgl. des Verbotes belehrt.

Die Stadtverwaltung weist aufgrund des Vorfalls auf ein allgemeines Verbot zur Aufnahme von Foto-, Film- und Tonaufnahmen während öffentlichen Sitzungen des Rates hin. Aufnahmen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Sitzungsleitung angefertigt werden.

Am Eingang zum großen Sitzungssaal hängt unübersehbar ein Schild im A3 Format, das auf dieses Verbot ausdrücklich aufmerksam macht.

Das Schild an der Tür musste im Jahr 2018 durch die Verwaltung angebracht werden. Damals hatte ein ehemaliger Mitarbeiter der Stadtverwaltung ohne Wissen der Ratsmitglieder Tonaufzeichnungen in einer Ausschusssitzung angefertigt.

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