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Frühere Hilfen für Eltern – besserer Kinderschutz

Mit einem Kooperationsvertrag zwischen der Universitätsklinik in Homburg und dem Jugendamt des Saarpfalz-Kreises wird eine neue Qualität beim Kinderschutz manifestiert –

nicht nur kreisweit, sondern landesweit eine Premiere und ein klares Bekenntnis des Kreises zu einer Optimierung der Maßnahmen, wenn es um das Wohl der Kinder geht.

Kinder haben ein Recht darauf, vor Vernachlässigung und Misshandlung geschützt zu werden. Zwar sind Pflege, Erziehung und Schutz der Kinder vorrangig Aufgaben der Eltern. Wenn Eltern dieser Erziehungsverantwortung aber nicht gerecht werden können, müssen die Kinder vor Gefährdung geschützt werden.

Kinderschutz ist eine gewichtige, gesellschaftliche Aufgabe. Staat und Gesellschaft müssen deshalb Rahmenbedingungen schaffen, um Kinder bestmöglich vor Misshandlung und Vernachlässigung zu schützen. Dies ist mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes geschehen. Eine wesentliche Voraussetzung für den effektiven Kinderschutz sieht dieses Gesetz darin, dass Kinderschutz als eine gemeinsame übergreifende Aufgabe verstanden wird. Dafür ist es notwendig, über den eigenen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich hinauszublicken. Man muss die jeweiligen Aufgaben, Möglichkeiten und Arbeitsweisen der anderen Institutionen kennen. Deshalb ist es wichtig, dass Institutionen, die mit Kindern und Familien arbeiten, Kooperationsvereinbarungen zum Kinderschutz schließen.

Die Universitätsklinik und der Saarpfalz-Kreis sind dieser Empfehlung nachgekommen und haben kürzlich als Erste im Saarland zwischen einer Klinik und dem zuständigen Jugendamt einen Kooperationsvertrag geschlossen. Die 2011 gegründete Kinderschutzgruppe am Universitätsklinikum kümmert sich in einem multiprofessionellen Team um Kinder mit Verdacht auf Gefährdung ihres körperlichen oder psychischen Wohles durch Dritte. Nach der  – in aller Regel stationären – medizinischen und psychologischen Diagnostik ist die Vernetzung unter anderem mit Jugend- und Gesundheitsämtern, Frühförderstellen und Sozialdiensten der für den weiteren Verlauf wichtigste Schritt.

Landrat Clemens Lindemann: „Die beiden Vertragspartner, die in ihrer Arbeit jeweils eine hohe Qualität auszeichnet, streben jetzt auch eine professionell abgestimmte Vorgehensweise bei Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdungen an.“ In dieser Zusammenarbeit wird sowohl die Chance früher und ausreichendere Hilfen für Eltern in schwierigen Lebensphasen gesehen, aber auch eine rechtzeitige Gefahrenabwehr, um Kinder ein geschütztes gesundes Aufwachsen zu ermöglichen.

Bildtext:
Vertragsunterzeichnung zum Kinderschutz mit Claudia Göpfrich, Klaus Guido Ruffing, Karl-Heinz Becker, Stephanie Lehmann-Kannt, Doris Leitner (hintere Reihe) sowie Prof. Ludwig Gortner, Prof. Wolf-Ingo Steudel und Landrat Clemens Lindemann (vorne).

 

PM: Saarpfalz-Kreis

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