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Für den Fall der Fälle – Testament und Vorsorge

In Kooperation mit dem Verein Frau und Gesellschaft e.V. und der Kreisvolkshochschule bietet das Kursprogramm „Von Frauen – für Frauen“ des Frauenbüros beim Saarpfalz-Kreis einen Vortrag zum Thema „Testament, lebzeitige Übergabe und Vorsorgeregelungen“ an.

Bekanntlich muss der Pkw alle zwei Jahre zum TÜV gebracht werden, damit gewährleistet ist, dass technisch alles in Ordnung ist. Sollte man mit den eigenen Angelegenheiten in vermögensrechtlicher und persönlicher Hinsicht weniger sorgsam umgehen? Vielfach werden die Gedanken daran, was passiert, wenn man nicht mehr entscheidungsfähig ist, leider gerne verdrängt. Noch mehr trifft das auf den Gedanken an den eigenen Tod zu. Bekanntlich erleidet aber niemand deshalb einen Unfall, weil er Vorsorgevollmachten erstellt hat und niemand stirbt früher, weil er testamentarisch vorgesorgt hat.

Schlimm sind aber die Konsequenzen, wenn ein Unfall oder ein Todesfall passiert, ohne vorgesorgt zu haben. Für den Fall der nicht mehr vorhandenen eigenen Entscheidungsfähigkeit wird ein fremder Betreuer „vor die Nase gesetzt“, der dann das gesamte Vermögen verwaltet und darüber verfügen kann – bis zu den Entscheidungen im Krankenhaus, ob und welche Behandlungen durchgeführt oder auch beendet werden – mit allen Konsequenzen. Für die Nichtvorsorge im Todesfall drohen langjährige und kostenträchtige Streitigkeiten mit dem überlebenden Ehegatten oder zwischen den Verwandten untereinander – oft auch wenn vorher bestes Einvernehmen herrschte. Durch präzise Vorsorgeregelungen nebst Patientenverfügung kann sichergestellt werden, dass nur eine Person des eigenen Vertrauens entscheidet. Mit einem Testament kann die Vermögensnachfolge geordnet und ohne nachherigen Streit rechtssicher geregelt werden. Der Vortrag gibt Informationen, wie diese Regelungen umfassend und rechtssicher gestaltet werden können.

Referentin ist Monika Fries, Fachanwältin für Familienrecht, Erbrecht und lebzeitiger Vermögensübergabe. Der Vortrag ist am Dienstag, 28. Januar 2014, 19 Uhr.

Weitere Informationen erhalten Interessierte telefonisch unter (0 68 41) 1 04 – 71 38 oder online unter www.saarpfalz-kreis.de.

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