Die Stadtverwaltung St. Ingbert weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass der Glashütter Weiher in St. Ingbert-Rohrbach nach wie vor kein Badeweiher ist.
Der Glashütter Weiher dient in Trockenperioden als Notfall-Wasserreservoir, daher besteht ein Badeverbot im gesamten Weiher – auch, wenn der “Rohrbacher” in manchen Medien schon als Badeweiher bezeichnet wurde. In diesem Zusammenhang soll nicht unerwähnt bleiben, dass das Parken entlang der Zufahrt zum Weiher ebenfalls verboten ist.
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