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Lärmsanierung: Planfeststellungsverfahren

Planfeststellung für das Bauvorhaben „St. Ingbert, Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes“, Bahn-km 9,200 bis 13,500 der Strecke 3250 Saarbrücken – Homburg in der Stadt St. Ingbert. Der Planfeststellungsbeschluss mit den dazugehörigen Zeichnungen und Erklärungen

ist seit heute  auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes zur allgemeinen Einsichtnahme veröffentlicht. Diese Veröffentlichung ersetzt gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz die Auslegung.

Zeitgleich und als zusätzliches Informationsangebot liegt der Planfeststellungsbeschluss mit den dazugehörigen Unterlagen ab 16.03.2023 bis einschließlich 29.03.2023 in der Stadt St. Ingbert im Rathaus (Am Markt 12, 66386 St. Ingbert; EG 4, Zimmer 404) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Mit dem Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von zwei Wochen gilt der Beschluss den Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche Zustellung erfolgt ist, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).

Aufgrund der Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes ist die Veröffentlichung auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes maßgeblich. Die Auslegungsfrist beginnt daher mit Veröffentlichung im Internet. Nach Ablauf der Auslegungsfrist (zwei Wochen) gilt der Planfeststellungsbeschluss allen Betroffenen und Einwendern, denen der Planfeststellungsbeschluss nicht individuell zugestellt worden ist, als zugestellt. Diese Zustellungsfiktion gilt unabhängig von einer über die Auslegungsfrist hinausgehenden Bereitstellung des Beschlusses sowie des festgestellten Plans auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes.

Weitere Informationen finden Sie online unter: www.laermsanierung.deutschebahn.com

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