Mit der Unterzeichnung einer Verwaltungs-vereinbarung ist die Kooperation zwischen dem saarländischen Ministerium für Inneres und Sport und der Landesmedienanstalt Saarland (LMS) im Bereich der Glücksspielaufsicht jetzt auch offiziell besiegelt.
Seit 2008 ist die LMS im Saarland für die Glücksspielaufsicht im Internet zuständig. Sie unterstützt damit das saarländische Innenministerium beim Kampf gegen die Glücksspielsucht und illegale Glücksspielangebote. Insbesondere dem Jugend- und Spielerschutz kommt hierbei eine hervorgehobene Bedeutung zu.
Konkret hat die LMS die Aufgabe, das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet sowie Werbung für unerlaubtes öffentliches Glücksspiel im privaten Rundfunk und in Telemedien zu untersagen, soweit hierfür nicht das Glücksspielkollegium der Länder zuständig ist. Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden diese Aufgaben vom jeweiligen Intendanten wahrgenommen.
Ministerin Bachmann, deren Ministerium die zuständige Stelle für das Glücksspielwesen im Saarland ist, greift gerne auf die Kompetenz der LMS an der Schnittstelle zwischen Rundfunk-, Telemedien und Glücksspielaufsicht zurück:
„Für die effektive Bekämpfung illegalen Glücksspiels insbesondere im Internet wurde im Saarland die besondere Medienkompetenz der LMS nutzbar gemacht. Zuständigkeitsprobleme in den Überschneidungsbereichen zwischen Medienrecht und Glücksspielrecht zwischen Glücksspielaufsichts- und Medienaufsichtseinrichtungen – wie sie teilweise in anderen Bundesländern bestehen – wurden durch die Kompetenzzusammenführung bei der LMS von vornherein vermieden. Zudem bestehen nicht unbeträchtliche Synergie-Effekte, weil die Landesmedienanstalt in diesem Grenzbereich als Glücksspielaufsichtsbehörde weitgehend dieselben Kontrolltätigkeiten wahrzunehmen hat, die ihr auch als Medienaufsicht obliegen.“
Die Landesmedienanstalt Saarland nimmt im Kreise der Medienanstalten eine Vorreiterrolle bei der Glücksspielaufsicht ein. „Die LMS ist die erste und bisher noch einzige Medienanstalt, die für die Glücksspielaufsicht im Internet zuständig ist“, so Dr. Gerd Bauer, Direktor der LMS. „Ich freue mich, dass die Kooperation mit dem Innenministerium durch die Verwaltungsvereinbarung entsprechend dem Willen des saarländischen Gesetzgebers nun zustande gekommen ist und wir eine gewisse Planungssicherheit haben“.
Die Glücksspielaufsicht gehört zu den Kernkompetenzen der LMS im Verbund der Medienanstalten. Im Rahmen der bundesweiten Zusammenarbeit in der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) betreut sie dieses Thema federführend.
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