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Medienrat stimmt Ergebnissen der Arbeitsgruppe Struktur zu

In der jüngsten Sitzung des Medienrates der LMS informierte der Vorsitzende des Medienrates der LMS, Prof. Dr. Stephan Ory, über die Ergebnisse der vom Medienrat eingesetzten Arbeitsgruppe Struktur.

Diese hatte sich in vier Sitzungen mit den Beteiligungen der LMS an Einrichtungen zur Förderung des Medienstandortes, mit der Fortentwicklung des Saarländischen Mediengesetzes sowie mit dem Verhältnis zwischen Medienrat und Direktor der LMS beschäftigt.

Die AG Struktur kam dabei zu folgenden Empfehlungen:


I. Beteiligungen der LMS

1. Es bestand Einvernehmen, dass die Tätigkeit der Saarland Medien GmbH nicht in Frage gestellt ist. Diese 1999 gegründete Gesellschaft zur Förderung des Medienstandortes Saarland, die zu gleichen Teilen von Land und LMS getragen wird, betreibt kulturelle und wirtschaftliche Filmförderung, beteiligt sich an Qualifizierungsangeboten, unterstützt kommunale Kinos und Filmfestivals und initiiert infrastrukturelle Maßnahmen, insbesondere bei der Digitalisierung des Rundfunks im Saarland.

2. Die AG Struktur empfahl, die Saarland Film GmbH, an der die LMS, die Saarland Medien GmbH und das Mediennetzwerk SaarLorLux beteiligt sind, aufzulösen. Die Aufgaben der Saarland Film GmbH, zu denen insbesondere die Verbesserung der Dreh- und Produktionsbedingungen in der Region und die Stärkung des Saarlandes im Bereich der Film-, Fernseh- und Videoproduktion zählen, sollen zukünftig von der Saarland Medien GmbH wahrgenommen werden. Diese Aufgabenübertragung soll in Absprache mit dem Land als Gesellschafter der Saarland Medien GmbH und mit entsprechender Anpassung des Konsortialvertrages der Gesellschafter der Saarland Medien GmbH erfolgen. Soweit notwendig soll die Überführung der Aufgaben schrittweise erfolgen.

3. Der Direktor der LMS soll zukünftig über die Aktivitäten im Mediennetzwerk SaarLorLux e. V. und seinen Gremien in den Ausschüssen der LMS eingehender berichten. Das Mediennetzwerk SaarLorLux engagiert sich derzeit insbesondere als Träger des Projekts Onlinerland Saar.

 

II. Änderung des Saarländischen Mediengesetzes (SMG)

Die AG Struktur empfahl, § 52 SMG in der Weise zu präzisieren, dass Kriterien der Standortförderung bei Auswahlentscheidungen sich auf die Erreichung des Vielfaltzwecks durch das jeweils zur Auswahl anstehende Programm beziehen, etwa durch die Erstellung des Programmes beziehungsweise von Programmteilen vor Ort im Saarland. § 53 soll in der Weise abgeändert werden, dass die Kabelbelegung zum Aufgabenkreis des Medienrates gehört.

Darüber hinaus regte die AG an, weitere Aspekte im SMG zu bearbeiten wie etwa das Zusammenwirken des Medienrechts des Landes mit dem Telekommunikationsrecht des Bundes bei der Nutzung von Frequenzen für Zwecke des Rundfunks. Auch die Vielfaltsicherung im Netz über die rein technisch verstandene Netzneutralität hinaus soll Gegenstand der weiteren Diskussion sein.


III. Änderung der Geschäftsordnung der LMS

Die AG Struktur sprach sich für eine Überarbeitung der Geschäftsordnung mit dem Ziel einer höheren Transparenz und einer Verbesserung der internen Abläufe aus. Auch soll die Ausschussarbeit den in einem Jahrzehnt gewonnenen Erfahrungen und neuen medien- und netzpolitischen Herausforderungen angepasst werden. Ein Entwurf wurde an die Ausschüsse des Medienrates zur weiteren Beratung überwiesen.

Der Medienrat nahm die Ergebnisse der Arbeit der AG Struktur zustimmend zur Kenntnis. Er will sich an den weiteren Diskussionen um eine Novelle des SMG mit seinen Erfahrungen einbringen. Die Änderung der Geschäftsordnung soll nach Diskussion in den Ausschüssen im 1. Halbjahr 2014 vollzogen werden.

Im Zusammenhang mit dem fortdauernden Ermittlungsverfahren gegen den Direktor der LMS bekräftigte der Medienrat der LMS die für Dr. Bauer geltende Unschuldsvermutung. Auf der Grundlage der Informationen durch den Direktor bestehen aus Sicht des Medienrates weiterhin keine Anhaltspunkte für eine persönliche Bereicherung von Dr. Bauer. Im Übrigen stehe es dem Medienrat nicht zu, rechtliche Bewertungen zu den strafrechtlichen Vorwürfen gegen Dr. Bauer abzugeben. Der Medienrat erwartet allerdings im Interesse aller Beteiligten, dass die Staatsanwaltschaft möglichst zeitnah zu einem Abschluss des Ermittlungsverfahrens gelangt.

 

PM: LM Saar

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