Neue Rechtsvorschriften für die Beratung und Vermittlung von Finanzanlagen gelten seit 1. Januar 2013. Darauf weist das saarländische Wirtschaftsministerium hin. Die Änderungen betreffen auch Personen, die nach der Gewerbeordnung eine Berechtigung haben, gewerbsmäßig zu Finanzanlagen Beratung und Vermittlung anzubieten.
Die Neuregelung (§ 34f GewO) verfolgt das Ziel, den Anlegerschutz durch höhere Anforderungen an den Vertrieb (Sachkundeprüfung, Berufshaftpflichtversicherung, besondere Verhaltenspflichten) zu stärken. Die neue Definition des „Finanzanlagenvermittlers“ führt dazu, dass nicht mehr zwischen der Beratung und der Vermittlung von Finanzanlagen unterschieden wird. Die neue Erlaubnis umfasst stets beide Tätigkeitsbereiche.
Alte Erlaubnisse erlöschen deshalb am 1. Juli 2013. Neuanträge können ab sofort an die zuständigen Behörden der Landkreise – für den Saarpfalz-Kreis an die Kreispolizeibehörde, Christine Koch, Telefon 06841 1048320 – gerichtet werden. Für Inhaber von Alterlaubnissen gibt es ein vereinfachtes Verfahren.
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