Der Zugang zu Wasser ist ein Menschenrecht, deshalb ist die Wasserversorgung kein übliches Handelsgeschäft, sondern wesentlicher Bestandteil kommunaler Daseinsvorsorge. Die Bewirtschaftung der Wasserressourcen und die Versorgung mit Trinkwasser dürfen als öffentliches Gut im Interesse der Verbraucher nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden.
Die im Vertrag von Lissabon zugesicherten Rechte einer weitgehenden Gestaltungsfreiheit auf nationaler und kommunaler Ebene im Bereich der Daseinsvorsorge sind auf die Wasserversorgung anzuwenden.
Der Stadtrat St. Ingbert bekennt sich zu den bestehenden kommunalwirtschaftlichen Strukturen in der Trinkwasserversorgung und fordert deshalb, den Entwurf der EU-Richtlinie zur Konzessionsabgabe im weiteren Verfahren so abzuändern, dass die kommunale Wasserwirtschaft als wesentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge dauerhaft aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herausgenommen wird.
Der Stadtrat fordert die deutschen und insbesondere die saarländischen Mitglieder des Europäischen Parlaments sowie die Bundesregierung auf, entschieden dafür einzutreten, dass die von den Kommunen im Rahmen der Daseinsvorsorge verantwortete Versorgung mit hochwertigem und preiswertem Trinkwasser unbefristet sichergestellt ist.
Der Stadtrat von St. Ingbert begrüßt und unterstützt die Zielrichtung der Europäischen Bürgerinitiative „right to water“, die Wasserwirtschaft von der Liberalisierungsagenda auszuschließen.“
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie Ihren Einfluss geltend machen würden, dass das öffentliche Gut „Wasser“ im Sinne dieser Resolution nicht den Binnenmarktregelungen unterworfen wird.
-Hans Wagner-
Kommentare
Zu diesem Artikel wurden noch keine Kommentare abgegeben.