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Verpflichtung zum Tragen von Schutzmasken im Kreisdienstgebäude und den Außenstellen

Die Sieben-Tag-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen steigt in den letzten Tagen bedenklich an und erreicht im Saarpfalz-Kreis in Kürze die 1.000er Grenze. Da die Corona-Tests nur noch unvollständig erfolgen, wird bei den Infektionen von einer tatsächlich

höheren Zahl ausgegangen. Infektionsschutzrechtliche Gründe erfordern es, dass Mitarbeitende, Besucherinnen und Besucher des Kreisdienstgebäudes und der Außenstellen in den Innenräumen Schutzmasken (OP-Maske bzw. FFP2-Maske) tragen. Aufgrund des Corona-Infektionsgeschehens bittet die Kreisverwaltung, bei Anliegen soweit als möglich auf telefonische bzw. digitale Kommunikation zurückzugreifen und Besuche in den Dienststellen vorab zu terminieren.

„Offenkundig konnten sich aufgrund der weggefallenen Maßnahmen die Omikron-Subtypen sehr schnell ausbreiten. Mit dem Anstieg der Infektionszahlen geht ein Anstieg an erkrankten Mitarbeitenden einher. Ich bitte um Verständnis, dass wir im Rahmen unseres Hausrechts zum Tragen der Schutzmasken verpflichten. Neben einer Stärkung des Immunsystems, Abstandwahren und Handhygiene hat sich das Tragen von Schutzmasken bewährt. Meine Bitte: Helfen Sie mit, die Sommerinfektionswelle einzudämmen“, ruft Landrat Dr. Theophil Gallo auf.

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