Im August 2013 hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Tagespflegeperson. Für einen bedarfsgerechten Ausbau von Betreuungsplätzen werden auf kommunaler Ebene sichere Planungsdaten über die von Eltern gewünschte Betreuung benötigt. Aus diesem Grund nimmt der Saarpfalz-Kreis an einem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderten Forschungsprojekt teil.
Im vergangenen Monat erhielten alle Eltern mit Kindern unter drei Jahren von Landrat Clemens Lindemann Post mit Befragungsunterlagen. Abgefragt werden unter anderem die aktuelle Betreuungssituation sowie die Wünsche der Eltern hinsichtlich der Betreuungszeiten und -orte. Diese wichtige Erhebung, die auch die ausdrückliche Unterstützung aller Städte und Gemeinden im Kreis hat, wird unter Beachtung der entsprechenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen durchgeführt. Der ausgefüllte Fragebogen kann bis Anfang Juni in dem beigefügten Rückumschlag zurückgeschickt werden. Die Auswertung der Daten übernimmt der Forschungsverbund DJI/TU Dortmund.
Landrat Clemens Lindemann: „Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig und kostenlos. Es ist überaus wichtig, dass sich möglichst viele Eltern an der Befragung beteiligen, auch diejenigen, die ihr Kind nicht in einer Kindertageseinrichtung oder von einer Tagespflegeperson betreuen lassen. Nur so kann im Saarpfalz-Kreis ein den Elternbedürfnissen entsprechendes Angebot an Betreuungsplätzen geschaffen werden.“
Weitere Informationen über die Umfrage erhalten Interessierte beim Kreisjugendamt, Hans-Josef Daubaris, Telefon 0 68 41 / 1 04- 81 25.
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